Dez. vom 28. 92 94 122 94 227 ... Südkorea R-A V: - - Usbekistan A P: 27. vom 28. Die Liste der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen führt alle von der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen bilateralen Abkommen auf den Gebieten der Einkommensteuern und Vermögensteuern, der Erbschaft- und Schenkungsteuern sowie der Rechts- und Amtshilfe sowie des Informationsaustauschs.. Dez. (7) Zinsen gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eines seiner Länder oder eine ihrer Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat ansässige Person ist. (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der Länder, Kantone, Bezirke, Kreise, Gemeinden oder Gemeindeverbände (auch in Form von Zuschlägen) erhoben werden. Bestehen zwischen der in Absatz 1 genannten ansässigen Person und einer anderen Person oder zwischen jeder von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigt deshalb der Betrag der in diesem Absatz genannten Einkünfte den Betrag, den sie ohne diese Beziehungen vereinbart hätten (wenn überhaupt), so wird dieser Artikel nur auf den letzteren Betrag angewendet. Doppelbesteuerungsabkommen Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht Liste der Doppelbesteuerungsabkommen auf der Internetseite des österreichischen Finanzministeriums Quellensteuer Die Quellensteuern betragen 27,5% auf Dividenden, 25%/27,5% auf Zinsen und 20% auf Tantiemen (nur für Nichtansässige anwendbar). Dez. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann ein Vertragsstaat die erhaltenen Informationen für andere Zwecke verwenden, wenn solche Informationen nach dem Recht beider Staaten für solche andere Zwecke verwendet werden dürfen und die zuständige Behörde des ersuchten Staates dieser anderen Verwendung zustimmt. Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr können nur in diesem Staat besteuert werden. (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Staates oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, dass diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden. Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert. 2020 (AS 2020 4485 4483; BBl 2019 6809). a)Vermietung von vollständig ausgestatteten, bemannten und versorgten Schiffen oder Luftfahrzeugen, b)gelegentlichen Vercharterung von leeren Seeschiffen oder Luftfahrzeugen und. (3) Bei der Ermittlung der Gewinne einer Betriebsstätte werden die für diese Betriebsstätte entstandenen Aufwendungen, einschließlich der Geschäftsführungs- und allgemeinen Verwaltungskosten, zum Abzug zugelassen, gleichgültig, ob sie in dem Staat, in dem die Betriebsstätte liegt, oder anderswo entstanden sind. März 2012 und in Kraft seit 25. Dez. vom 28. vom 28. Okt. 54/ 55 749 55 369 8. (2) Der Ausdruck „unbewegliches Vermögen“ hat die Bedeutung, die ihm nach dem Recht des Vertragsstaats zukommt, in dem das Vermögen liegt. Art. (5) Lizenzgebühren gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eines seiner Länder oder eine ihrer Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat ansässige Person ist. und in diesen Fällen die beiden Unternehmen in ihren kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen gebunden sind, die von denen abweichen, die unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden, so dürfen die Gewinne, die eines der Unternehmen ohne diese Bedingungen erzielt hätte, wegen dieser Bedingungen aber nicht erzielt hat, den Gewinnen dieses Unternehmens zugerechnet und entsprechend besteuert werden. 1. Absatz 1 gilt für Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens. (3) Führen die vorstehenden Bestimmungen zu einer Doppelbesteuerung, beraten die zuständigen Behörden nach Artikel 25 Absatz 3 gemeinsam darüber, wie die Doppelbesteuerung zu vermeiden ist. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten können zur Herbeiführung einer Einigung im Sinne der vorstehenden Absätze unmittelbar miteinander verkehren. 2. (1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert. (4) Die Absätze 1 und 3 gelten auch für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen eines Unternehmens und für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung einer selbständigen Arbeit dient. May 2019 Viktoria Lang. – Erbrecht. (3) Ungeachtet des Absatzes 2 gilt Folgendes: a)Zinsen, die aus der Bundesrepublik Deutschland, einem ihrer Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften stammen und an die Republik Korea, die Bank von Korea, die koreanische Export-Import-Bank, die koreanische Entwicklungsbank und ähnliche Finanzinstitute, die von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten in gegenseitigem Einvernehmen benannt werden können, gezahlt werden, sowie Zinsen für ein durch die koreanische Exportversicherungsgesellschaft garantiertes Darlehen sind von der deutschen Steuer befreit; b)Zinsen, die aus der Republik Korea stammen und an die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Deutsche Finanzierungsgesellschaft für Beteiligungen in Entwicklungsländern und ähnliche Finanzinstitute, die von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten in gegenseitigem Einvernehmen benannt werden können, gezahlt werden, sowie Zinsen für ein durch HERMES-Deckung verbürgtes Darlehen sind von der koreanischen Steuer befreit. 3. Die im vorhergehenden Satz enthaltene Verpflichtung unterliegt der Beschränkungen nach Absatz 3, wobei diese jedoch nicht so auszulegen sind, dass ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen kann, weil er kein innerstaatliches steuerliches Interesse an solchen Informationen hat. Sie können auch gemeinsam darüber beraten, wie eine Doppelbesteuerung in Fällen vermieden werden kann, die im Abkommen nicht behandelt sind. Hält die zuständige Behörde die Einwendung für begründet und ist sie selbst nicht in der Lage, eine befriedigende Lösung herbeizuführen, so wird sie sich bemühen, den Fall durch Verständigung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats so zu regeln, dass eine dem Abkommen nicht entsprechende Besteuerung vermieden wird. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit auf diese Weise aus, so können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können. Art. 2. Januar 2018 ca. Dezember des Kalenderjahrs gezahlt werden, das dem Kalenderjahr vorausgeht, in dem die Bestimmungen dieses Abkommens anzuwenden sind; b)bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für die Zeiträume erhoben werden, die nach dem 31. Sollte Korea nach der Unterzeichnung des Protokolls in einem seiner Doppelbesteuerungsabkommen eine Schiedsklausel vereinbaren, so informiert Korea die Schweiz schriftlich und tritt in Verhandlungen mit der Schweiz zur Aufnahme einer Schiedsklausel in das vorliegende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. 1 Eingefügt durch Art. (5) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Zinsen“ bedeutet Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind, und insbesondere Einkünfte aus öffentlichen Anleihen und aus Obligationen einschließlich der damit verbundenen Aufgelder und der Gewinne aus Losanleihen. 1. Es wird davon ausgegangen, dass Zahlungen jeder Art, die als Vergütung für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung einer Software geleistet werden, als Lizenzgebühren behandelt werden, wenn, a)dem Benutzer zusätzlich zu der Software auch deren Quellcode zur Verfügung gestellt wird; oder, b)die Software für den spezifischen Bedarf eines bestimmten Endanwenders entwickelt oder angepasst wird; oder. (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern und der Steuern vom Vermögenszuwachs. (2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes: a)Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen); b)kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; c)hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist; d)ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen. 1. Außerhalb des Ertragssteuerrechts bestehen zudem Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer… 2010, von der BVers genehmigt am 16. 19. Nun wurde jedoch mein Einkommen in Deutschland als Freelancer und mein Einkommen in Südkorea als Arbeitnehmer für das Jahr 2016 zusammengerechnet und ich wurde … 2010, von der BVers genehmigt am 16. Das Abkommen tritt am dreissigsten Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen finden Anwendung: Dieses Abkommen bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, kann aber von jedem Vertragsstaat am oder vor dem 30. 2010, von der BVers genehmigt am 16. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Japan. 2. 27 Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen. bb)wenn die Bundesrepublik Deutschland nach gehöriger Konsultation mit den zuständigen Behörden der Republik Korea dieser auf diplomatischem Weg andere Einkünfte notifiziert, auf die sie den Buchstaben b anzuwenden beabsichtigt. (2) Bewegliches Vermögen, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im anderen Vertragsstaat zur Verfügung steht, kann im anderen Staat besteuert werden. (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr können nur in diesem Staat besteuert werden. Doppelbesteuerungsabkommen von Österreich – Übersicht. Ein Unternehmen wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebsstätte in einem Vertragsstaat, weil es dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. 2. b)im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren durch ein Unternehmen an ein anderes Unternehmen auf Kredit steht. Diese Anforderungen sind daher so zu verstehen, dass einem Amtshilfegesuch entsprochen wird, wenn der ersuchende Staat zusätzlich zu den gemäss Absatz 2 Buchstabe b Unterabsätze (ii)–(iv) des Protokolls verlangten Angaben: vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine «fishing expedition».